Gegen die Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vom 30. August 2007 zur Erhöhung des Grundkapitals auf 70 Mio. EUR sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben worden. Über diese ist bislang nicht entschieden.
Der Vorstand hat jedoch zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassungen das Freigabeverfahren gewählt. Nunmehr hat mit soeben zugestelltem Beschluss vom 1. Dezember 2008 das - nach für uns positiver Entscheidung des Landgerichts - mit einer sofortigen Beschwerde durch die von den Antragsgegnern angerufene Oberlandesgericht dem Freigabeersuchen stattgegeben.
Damit erhält der Vorstand die Möglichkeit, die gemischte Kapitalerhöhung mit einem Barkapital von 12.192.000 EUR und einem Sachkapital durch Einbringung der PHOENIX Holding GmbH durchzuführen. Er wird die notwendigen Maßnahmen in Angriff nehmen und damit die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen. Die mit der Zwischenmitteilung III. Quartal 2008 erfolgte Ergebnisprognose von bis zu 6 Mio. EUR Verlust für das Jahr 2008 dürfte damit eine einmalige und den besonderen Umständen der Finanzmarktkrise geschuldete Delle bleiben.