Verlängerung der von den Hauptgläubigerbanken gewährten Stundung bis 15. Januar 2009
In Fortsetzung der Verhandlungen mit den Hauptgläubigerbanken wurde heute die Verlängerung der Stundung der diesen Banken gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten der AGOR Gruppe bis zum 15. Januar 2009 vereinbart. Diese ist weiterhin mit der Auflage eines plausibilisierten Business Plans eines externen Gutachters, sowie der Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit verbunden (siehe auch ad-hoc-Meldung der AGOR AG vom 20.11.2008). Die Liquidität des AGOR-Konzerns ist weiterhin durch den starken Markteinbruch und die Verluste der süddeutschen Anlage erheblich belastet.