Nachrangige Wandelschuldverschreibung wird begeben
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Übertragung von Portfolioinvestments an Zweckgesellschaft - Deutliche Ergebnisbelastungen
Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine nachrangige Wandelschuldverschreibung in Höhe von bis zu 123,75 Mio. EUR zu begeben. Die IKB erwartet, dass Lone Star denjenigen Anteil der Wandelschuldverschreibung, der von den Aktionären der IKB nicht über das Bezugsrecht gezeichnet wird, vollständig übernehmen wird. Der Kauf der Wandelschuldverschreibung ist Teil der angekündigten Erhöhung der IKB-Eigenmittel durch Lone Star in Höhe von insgesamt 225 Mio. EUR. Über die Wandelschuldverschreibung hinaus wird Lone Star eine Nachranganleihe der IKB in Höhe von etwa 100 Mio. EUR zeichnen.
Darüber hinaus hat der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, nominal 2,6 Mrd. EUR der bei der IKB verbliebenen Portfolioinvestments in Höhe von 3,1 Mrd. EUR an eine Zweckgesellschaft zu übertragen. Die IKB wird an dieser Zweckgesellschaft ein First-Loss-Piece in Höhe von 190 Mio. EUR übernehmen. Das maximale Verlustrisiko der IKB ist damit auf diesen Betrag begrenzt. Wertaufholungschancen bleiben im wesentlichen bei der IKB. Die Zweckgesellschaft ist im IFRS-Konzernabschluss zu konsolidieren.
Das Jahresergebnis der IKB AG nach HGB wird insbesondere durch den Abbau von Portfolioinvestments im Geschäftsjahr 2008/09 und durch Bewertungseffekte aufgrund der EU-Auflagen erheblich belastet und sich aus heutiger Sicht in der Größenordnung von -400 Mio. EUR (vor Verlustbeteiligung der Hybriden) bewegen. Das Jahresergebnis der IKB International S.A. wird sich aus den gleichen Gründen im Geschäftsjahr 2008/09 in der Größenordnung von voraussichtlich -200 Mio. EUR (vor Verlustbeteiligung der stillen Einlagen) bewegen. Dieser Verlust ist im oben genannten Jahresergebnis der IKB AG über die erwartete Beteiligungsabschreibung bereits enthalten.