Der Vorstand der net AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, voraussichtlich in der Zeit vom 19.11.2008 bis 30.03.2009 2008 bis zu 1.000.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Grundlage für den Aktienrückkauf ist die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG.
Die eigenen Aktien können gemäß der Ermächtigung unter anderem zum Verkauf an einer in- oder ausländischen Börse, zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen, zum Erwerb von Beteiligungen und/oder zur Erfüllung von Kaufpreis- oder anderen Zahlungsverpflichtungen aus einem solchen Erwerb verwendet werden oder gegebenenfalls auch eingezogen werden.
Der Rückkauf wird unter der Führung der VEM Aktienbank AG, München, vorgenommen und soll günstigst und Interesse wahrend über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) sowie über die Parkettbörse Frankfurt erfolgen. Bei den Transaktionen werden die Handelsbeschränkungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 eingehalten.
Über die Transaktionen und die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die net AG unter www.netag.de im Bereich Investor Relations regelmäßig informieren.