Die DEUTZ AG hat mit dem Finanzinvestor 3i eine außergerichtliche Einigung über sämtliche etwaigen Ansprüche der Käufergesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von DEUTZ Power Systems im September 2007 erzielt. Die DEUTZ AG hat sich in dem Vergleich verpflichtet, eine Ausgleichszahlung an die Käufergesellschaft zu leisten. Mit dieser Zahlung sind sämtliche Ansprüche seitens 3i im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgegolten. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Verkaufs gebildeten Rückstellungen und anderer gegenläufiger Effekte ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG.