Die Hypo Real Estate Group und ein Finanzkonsortium, die Deutsche Bundesbank und die Bundesregierung haben sich über die bereits angekündigte und vom Bund teilweise garantierte Liquiditätsfazilität in Höhe von 50 Mrd. EUR abschließend geeinigt. Die entsprechende Vertragsdokumentation ist unterzeichnet bzw. unterschriftsreif. Die Bereitstellung der Mittel unter der Fazilität ist für den 13. November 2008 vorgesehen.
Vorbehaltlich einer Verlängerung der Bundesgarantie über den 31. März 2009 hinaus hat die Liquiditätsfazilität eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2009. Im Einklang mit den EU-Vorschriften hat die Garantie des Bundes zunächst eine Laufzeit bis zum 31. März 2009. Über eine Verlängerung der Garantie des Bundes über diesen Zeitpunkt hinaus wird sich die Hypo Real Estate Group mit dem Bund zu gegebener Zeit ins Benehmen setzen. Die Kosten für die Liquiditätsfazilität entsprechen auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen und heutigen Referenzzinssätzen einer laufenden Marge von durchschnittlich 93 Basispunkten p.a. über dem 3-Monats-Euribor.
Darüber hinaus ist ein Besserungsschein mit Kosten von weiteren durchschnittlich 90 Basispunkten p.a. vereinbart, der kumulativ über 7 Jahre zu bedienen ist, soweit die Gruppe im jeweiligen Geschäftsjahr ein positives Ergebnis vor Steuern erwirtschaftet, und der auf maximal EUR 100 Mio p.a. in den Jahren 2009-2011 bzw. maximal 150 Mio. EUR in den Jahren 2012-2015 begrenzt ist. Die Hypo Real Estate Group stellt für die Liquiditätslinien Sicherheiten, d.h. Darlehen und Wertpapiere, im Umfang von EUR 60 Mrd. zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Hypo Real Estate Holding AG ihre Anteile an den operativen Tochterbanken der Gruppe als Sicherheit für die Bundesgarantie verpfändet.
Das negative Konzernergebnis der Hypo Real Estate Group beträgt im dritten Quartal 2008 vor dem Hintergrund der weiter verschärften globalen Finanzkrise auf Basis vorläufiger, noch nicht final mit dem Aufsichtsrat abgestimmter Zahlen ca. 3,1 Mrd. EUR. Das negative Ergebnis ist zu einem großen Teil auf die vollständige Abschreibung des bei der Hypo Real Estate Holding AG bilanzierten Goodwills und anderer immaterieller Vermögenswerte aus der DEPFA Erstkonsolidierung in Höhe von ca. 2,5 Mrd. EUR zurückzuführen. Dabei handelt es sich um Buchwertabschreibungen, die nicht zu Zahlungsabflüssen führen.
Da der DEPFA-Goodwill und die immateriellen Vermögenswerte bereits in der Vergangenheit beim Ausweis des regulatorischen Kernkapitals abgezogen waren, ist mit dem auf die Abschreibung entfallenden Verlust keine Verringerung der Kernkapitalquote der Hypo Real Estate Group verbunden. Weitere Belastungen für die Erfolgsrechnung des dritten Quartals 2008 in Höhe von insgesamt ca. 600 Mio. EUR resultieren unter anderem aus den Folgen des Zusammenbruchs von Lehman Brothers, der Situation in Island, einer weiteren Abschreibung auf die Beteiligung an Babcock&Brown sowie weiteren Wertverlusten auf die CDO-Bestände der Hypo Real Estate Group.
Darüber hinaus wurden mit Blick auf die Verschlechterung der Immobilienmärkte die Portfolio-Wertberichtigungen um ca. 100 Mio. EUR erhöht. Die Kernkapitalquote der Hypo Real Estate Group nach BIZ (HGB) beträgt zum 30. September 2008 6,8% (inkl. Marktrisikopositionen, zum Vergleich: 8,2% per 30. Juni 2008). Die Hypo Real Estate Group erwartet für das vierte Quartal weitere Ergebnisbelastungen aufgrund der Kosten der vereinbarten Liquiditätsfazilität einschließlich der Mehrkosten für eine interimistische Überbrückung des Liquiditätsengpasses durch die Bundesbank bis zum 13. Dezember 2008, welche von dem Bund und dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) garantiert wird, sowie durch Aufwendungen im Zusammenhang mit einer notwendigen Restrukturierung und Neuausrichtung der Gruppe.
Insgesamt bleibt das Marktumfeld schwierig. Die Kosten der 50 Mrd. EUR Liquiditätsfazilität und der Restrukturierung werden auch das Ergebnis des Jahres 2009 belasten. Die Hypo Real Estate Group wird den vollständigen Zwischenbericht zum 30. September 2008, anders als bislang angekündigt, nicht am 12. November, sondern am 17. November 2008 vorlegen. Wie bereits am 29. Oktober 2008 angekündigt, bemüht sich die Hypo Real Estate Group über die Liquiditätsfazilität hinaus um weitere umfassende Unterstützungsmaßnahmen durch den SoFFin. Diese Unterstützung soll sowohl zusätzlichen Liquiditäts- als auch erheblichen Kapitalbedarf decken. Die Gewährung einer solchen Unterstützung durch den SoFFin ist Grundlage für eine notwendige Restrukturierung und Neuausrichtung der Gruppe. Die entsprechenden Anträge an den SoFFin werden derzeit von der Hypo Real Estate Group vorbereitet.
Veröffentlichungsdatum:
12.11.2008
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09:02
Redakteur:
rpu