Bußgeld wegen Kartellverfahren führt zu negativem Konzernergebnis
Das Bundeskartellamt hat das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Südsalz GmbH im Zusammenhang mit Absprachen beim Vertrieb von Auftausalz gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 15,6 Mio. EUR am 7. November 2008 mit wirksamer Zustellung am 12. November 2008 abgeschlossen . Diese Geldbuße wird zu einem deutlich negativen Konzernergebnis der Südwestdeutsche Salzwerke AG in Höhe von voraussichtlich 10 Mio. EUR führen. Eine abschließende Einschätzung der Höhe des Konzernergebnisses insgesamt ist aufgrund des witterungsabhängigen Wintergeschäftes derzeit noch nicht möglich.