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Rückstellung für Kartellstrafe - Operatives Ergebnis trotz Bestandsabwertung im Plan
Die H&R WASAG AG hat heute angesichts des gegen sie als Gesamtschuldner mit der Hansen&Rosenthal - Gruppe ergangenen Bußgeldbescheides der EU-Kartellbehörden beschlossen, im Abschluss zum dritten Quartal 2008 vorsorglich eine Rückstellung in Höhe des Bußgeldbescheides von 22 Mio. EUR zu bilden. Eine vorläufige Analyse der Begründung des Bescheides hat zwar ergeben, dass Einwendungen gegen die Belastung dem Grunde und der Höhe nach geltend gemacht werden sollen; ob diese Einwendungen durchgreifen, ist aus Sicht des Vorstandes jedoch offen. Bei der Bildung der Rückstellung wurden Ansprüche im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleiches mangels hinreichend verlässlicher Beurteilungsgrundlagen nicht berücksichtigt.

Ebenfalls heute hat der Vorstand erste Indikationen für das Ergebnis im Oktober diskutiert und eine Hochrechnung per Jahresende erstellt. Danach würde das bisher prognostizierte Ergebnis vor Steuern (EBT) von 50 Mio. EUR - 60 Mio. EUR - bereinigt um die Rückstellung für das Kartellbußgeld - deutlich übertroffen werden. Die Gründe für dieses gute Ergebnis liegen zum einen in den aktuell positiven Ergebnissen; zum anderen muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei stark sinkenden Rohstoffpreisen die Bewertung der Halb- und Fertigfabrikate mit dem gleitenden Durchschnitt (mit einer auf den Jahresdurchschnitt bezogenen Bewertung der Abgänge) tendenziell zu einer Bestandsbewertung über dem aktuellen Preisniveau führt und damit systembedingt Abwertungsbedarf in die Zukunft verlagert wird.

Mit im Jahresverlauf zunehmender Länge der Referenzperiode führen Veränderungen der Rohstoff- und damit der Herstellkosten zu immer geringeren Anpassungen des Durchschnitts. Um der besonderen Preissituation Rechnung zu tragen und eine Überbewertung der Bestände zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, die hohe Volatilität der Rohstoffpreise in der Ergebnisberichterstattung besser abzubilden und per Jahresende die bisherige Bewertung der Abgänge mit dem Jahresdurchschnittspreis durch eine Bewertung zum Monatsdurchschnittspreis zu ersetzen. Hierdurch könnte sich aus heutiger Sicht bei der Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 je nach weiterer Preisentwicklung eine zusätzliche Bestandsabwertung von bis zu EUR 15 Mio. ergeben.

Das um die oben genannte Rückstellung für das Kartellbußgeld bereinigte Ergebnis vor Steuern (EBT) wird sich bei weiterhin stabiler Geschäftsentwicklung trotz des Bewertungseffektes im prognostizierten Bereich zwischen EUR 50 Mio. - EUR 60 Mio. bewegen. Mit der Umstellung wird in Zukunft eine transparentere und an die tatsächliche Entwicklung der Rohstoffkosten besser angepasste zeitnahe Ergebnisberichterstattung gewährleistet.

Veröffentlichungsdatum: 05.11.2008 - 13:30
Redakteur: rpu
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