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BOV: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der HV eingegangen - Unternehmen lässt die Klagen prüfen und will nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten
Der BOV AG sind von drei Aktionären der Gesellschaft Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25.07.2006 zugestellt worden. Das Landgericht Essen hat unter dem führenden Aktenzeichen 44 O 127/06 einen Verhandlungstermin vor der Kammer am 4.12.2006, 11.00 Uhr im Saal 101 anberaumt und der BOV AG eine Klageerwiderungsfrist von vier Wochen eingeräumt.

Die Aktionärin JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Knoesel, Würzburg, hat die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 sowie 13 angefochten und für nichtig erklärt (Aktenzeichen 44 O 127/06). Der Aktionär Klaus E. H. Zapf, Berlin, hat den Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt 9 angefochten und für nichtig erklärt (Aktenzeichen 44 O 128/06). Die Aktionärin Caterina Steeg, Höchberg, hat die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 sowie 12 bis 14 angefochten und für nichtig erklärt (Aktenzeichen 44 O 129/06). Die BOV AG lässt die Klagen unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2006 - 11:53
Redakteur: rpu
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