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Ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 - Außerordentliche Hauptversammlung einberufen
Die Geschäftsführung der börsennotierten Beteiligungsgesellschaft Heliad Equity Partners GmbH&Co. KGaA hat beschlossen, für den 16. Dezember 2008 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss soeben zugestimmt.

Die außerordentliche Hauptversammlung soll über folgende Punkte der Tagesordnung beschließen:

- Ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1

- sowie entsprechende Satzungsänderungen

Entsprechende Einzelheiten der Tagesordnung werden in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung form- und fristgerecht veröffentlicht.

Ziel der Kapitalherabsetzung ist insbesondere nach Ausgleich des vorhandenen Verlustvortrages, eine freie Rücklage zu schaffen und damit der Gesellschaft die Möglichkeit zum Rückkauf eigener Aktien oder zur Zahlung einer Dividende zu geben. Dies ist derzeit aufgrund des vorhandenen Verlustvortrags und fehlender Gewinnrücklagen nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) nicht möglich.

Die Einladung zur Hauptversammlung wird beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.

Ralf Flore, Chief Executive Officer der Heliad: 'Die Heliad-Aktie notiert an der Börse stark unter ihrem Net Asset Value. Durch diese Maßnahme schaffen wir die Voraussetzung zur Umsetzung des bereits im April 2008 auf der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Programms zum Rückkauf eigener Aktien. Wird der Abschlag des Aktienkurses gegenüber dem Net Asset Value weiterhin substanziell bleiben, besteht daraufhin die Möglichkeit, das genehmigte Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Dieses Vorgehen erscheint uns im heutigen Marktumfeld absolut sinnvoll zu sein.'

Veröffentlichungsdatum: 04.11.2008 - 16:38
Redakteur: rpu
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