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510440
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Vorstand beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der ATOSS Software AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. April 2008 in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossen, bis zu 341.588 Aktien der Gesellschaft zurück zu kaufen. Die Gesellschaft beabsichtigt, hiervon in Abhängigkeit von der Marktsituation opportunistisch Gebrauch zu machen. Der Erwerb kann im Zeitraum bis zum 30. April 2009 erfolgen. Hierbei darf der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie den Xetra Eröffnungskurs nicht um mehr als 10% über- und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Erwerb findet mit der Absicht der Verwendung dieser Aktien zu den im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. April 2008 beschlossenen Zwecken statt. Demgemäß können die zurück gekauften Aktien grundsätzlich wieder veräußert, eingezogen, im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen oder zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse eingesetzt oder zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen verwendet werden.

Veröffentlichungsdatum: 05.11.2008 - 06:51
Redakteur: rpu
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