Am 31.10.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen 31 Versäumnisurteile vom 25.07.2008 zurückgewiesen und in einem Fall das Versäumnisurteil teilweise aufgehoben. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.