In erster Instanz Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen HV-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 gewonnen
Die TRIPLAN AG gewinnt in der ersten Instanz die von Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 gefassten Beschlüsse. Sämtliche Klagen wurden abgewiesen.