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Thomas
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Aktienrückkaufprogramm beschlossen
Der Vorstand der 3U HOLDING AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Hinblick auf das derzeit niedrige Kursniveau der 3U Aktie am 31. Oktober 2008 auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2007 beschlossen, bis zu 4.684.224 Stückaktien der Gesellschaft über die Börse zurückzukaufen. Die erworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2007 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Er wird durch die Landesbank Baden-Württemberg durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien der 3U HOLDING AG unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Innerhalb der Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms behält sich die 3U HOLDING AG vor, im Einklang mit den einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben den Rückkauf jederzeit auszusetzen und wieder aufzunehmen, insbesondere im Hinblick auf das derzeitige Kapitalmarktumfeld.
Der Beginn des Rückkaufs einschließlich weiterer Details zum Rückkauf wird gesondert vor dessen Beginn bekannt gegeben.