Am 24.10.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die YMOS AG zu weiteren Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. 2.500,00 EUR verurteilt. Darüber hinaus wurden Anwartschaften festgestellt und Einsprüche zurückgewiesen. Der Vorstand wird gegen alle Entscheidungen jeweils Rechtsmittel einlegen lassen.