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EU-Kommission genehmigt Beihilfen unter strengen Auflagen
Die EU-Kommission hat heute bekanntgegeben, dass die staatlichen Hilfsmaßnahmen, die die IKB seit Beginn der Krise im Juli 2007 erhalten hat, unter Auflagen genehmigt worden sind. Die Auflagen beinhalten eine deutliche Reduktion der Geschäftsaktivitäten der IKB, die Aufgabe des Geschäftsfeldes Immobilienfinanzierung und die Schließung von einigen ausländischen Standorten. Die Bilanzsumme soll bis September 2011 auf 33,5 Mrd. EUR (von aktuell 47,7 Mrd. EUR per 30. Juni 2008 bzw. 63,5 Mrd. EUR per 31. März 2007, vor Beginn der IKB-Krise) reduziert werden.

Mit dieser Genehmigung entfällt die aufschiebende Bedingung für die Durchführung der Kapitalerhöhung von 1,25 Mrd. EUR. Das Closing des Verkaufs der IKB-Anteile der KfW an Lone Star kann damit kurzfristig erfolgen.

Veröffentlichungsdatum: 21.10.2008 - 18:44
Redakteur: rpu
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