Bestätigung der Prognose für das Geschäftsjahr 2008
Die weiterhin sehr positive Geschäftsentwicklung von HOCHTIEF hat den Konzern veranlasst, seine Prognose für das Geschäftsjahr 2008 zu bestätigen. HOCHTIEF erwartet demnach weiterhin einen Auftragseingang und -bestand auf dem hohen Niveau des Vorjahres, einen Konzernumsatz und ein Vorsteuerergebnis über Vorjahr sowie einen Konzerngewinn, der ebenfalls das Ergebnis von 2007 (140,7 Mio. EUR) übertrifft.
HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Es sollen bis zu 3.468.000 Stück Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Gegenwert von bis zu 138.720.000,- EUR von der HOCHTIEF AG unmittelbar zurückgekauft werden. Der HOCHTIEF Pension Trust e.V. hat den Vorstand der HOCHTIEF AG darüber informiert, dass er beabsichtigt, bis zu 3.500.000 Stück Aktien der HOCHTIEF AG im Gegenwert von bis zu 140.000.000,- EUR zu kaufen. Der Vorstand der HOCHTIEF AG hat beschlossen, diesem Aktienrückkaufprogramm des HOCHTIEF Pension Trust e.V. zuzustimmen. Die Erwerbe der HOCHTIEF AG und des HOCHTIEF Pension Trust e.V. sollen jeweils über die Börse erfolgen. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2008 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 8. Mai 2008, bis zum 7. November 2009 Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den Durchschnitt der Schlusskurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 22. Oktober 2008 und dem 31. März 2009 statt. Der Rückkauf wird durch von der Gesellschaft bzw. dem HOCHTIEF Pension Trust e.V. mandatierte Banken und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.