3i kündigt Schiedsklage aus dem Kauf der DEUTZ Power Systems an
Der Finanzinvestor 3i, an den die Gesellschaft im September 2007 ihr Gas- und Dieselmotorengeschäft für dezentrale Energieerzeugung (DEUTZ Power Systems) veräußert hat, hat der Gesellschaft angekündigt, im Wege der Schiedsklage eine nachträgliche Kaufpreisminderung geltend zu machen. Ein Erfolg der Klage hätte voraussichtlich einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des betreffenden Jahresergebnisses. 3i stützt sich auf eine angebliche Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf. Der Vorstand hat die erhobenen Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen.