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Frau Mag. Daniela Schrenk
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Aktienrückkauf
Mit Beschluss der 10. ordentl. Hauptversammlung der DO&CO Restaurants&Catering AG vom 10.7.2008 wurde der Vorstand ermächtigt, (i) für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß zu erwerben, wobei der Gegenwert den durchschnittlichen ungewichteten Börsenschlusskurs der Aktie während der letzten 3 Handelstage an der Wiener Börse um nicht mehr als 25% über- oder unterschreiten darf; und (ii) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien zur Bedienung von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungs¬beschlusses vom 10.7.08 zu verwenden die eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, (Teil)Betrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden, die eigenen Aktien im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungs- oder Aktienoptionsprogramms an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu gewähren, das Grundkapital durch Einziehung der eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen  für die Dauer von 5 Jahren die eigenen Aktien, falls sich keiner der vorgenannten Zwecke erfüllt, auf jede gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, wieder zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann.

Dieser Beschluss wurde am 22.7.08 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Der Vorstand der DO&CO Restaurants&Catering AG beschloss am 14.10.08, von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen Angaben zum Rückkaufprogramm Dauer: 17.10.2008 - 10.1.2011 Aktiengattung: auf Inhaber lautende Stückaktien Beabsichtigtes Volumen: bis zu 311.808 Stückaktien (= bis zu 4% des Grundkapitals) Gegenwert: Der Erwerbskurs je Aktie darf den durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der Aktie während der dem jeweiligen Rückerwerb vorhergehenden letzten 3 Handelstage an der Wiener Börse um nicht mehr als 25% über- oder unterschreiten Erwerbsart: Börslich oder außerbörslich Erwerbszweck: Sämtliche im Hauptversammlungsbeschluss vom 10.7.08 festgelegten Zwecke mit Ausnahme der Einräumung von Aktienoptionen Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der DO&CO Restaurants&Catering AG

Veröffentlichungsdatum: 14.10.2008 - 18:28
Redakteur: rpu
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