Am 08.10.2008 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen die Versäumnisurteile vom 06.06.2008 zurückgewiesen.
Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen. Einstweilige Zahlungen in Höhe von ca. 20.000,00 EUR sind bereits vor Wochen erfolgt.