Der Vorstand der Bertrandt AG, Ehningen, hat heute beschlossen, bis zu 100.000 Stück eigene Aktien für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu erwerben.
Der Rückkauf erfolgt nach den Safe-Harbour-Regelungen der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003. Der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den höchsten Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft in den letzten 10 Handelstagen im XETRA-Handel, d.h. 22,00 Euro nicht übersteigen. Der Rückkauf wird durch die Landesbank Baden-Württemberg im Zeitraum bis zum 15. Januar 2009 durchgeführt werden, die auch allein über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entscheidet. Die Bertrandt AG wird über durchgeführte Transaktionen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf ihrer Internetseite (http://www.bertrandt.de) berichten.
Die Bertrandt AG behält sich vor dem Hintergrund des derzeitigen Kapitalmarktumfeldes vor, das Rückkaufprogramm jederzeit zu beenden.