Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale teilte dem Unternehmen heute ihre Entscheidung mit, der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), an der sie einen Aktienanteil von ca. 98,56% hält, als aufsichtsrechtliches Kernkapital anerkanntes Kapital durch Zahlung von 180 Mio. EUR in die freie Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zuzuführen. Die Deutsche Hypo ist seit dem 1. Oktober 2008 das Kompetenzzentrum für das gewerbliche Immobilienbanking der NORD/LB. Die Rücklagenzuführung dient der Bildung des dafür erforderlichen zusätzlichen Eigenkapitals.