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Aktienrückkaufprogramm für bis zu 100 Mio. EUR
Der Vorstand der GEA Group AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. April 2008 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und Aktien der Gesellschaft für einen Betrag von bis zu 100 Mio. Euro über die Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck der Einziehung der Aktien. Der Beginn des Rückkaufs einschließlich weiterer Details zum Rückkauf wird gesondert vor dessen Beginn bekannt gegeben.