Hinweis zur Bewertung von Nachbesserungsrechten bei der NAV-Berechnung
"Aus aktuellem Anlass - konkret: dem Erwerb von Aktien der HVB und deren Einreichung in den Squeeze-Out - wollen wir Ihnen erläutern, wie wir die daraus bestehenden Nachbesserungsrechte im monatlichen NAV berücksichtigen. Aufgrund der sehr guten Chancen im Spruchstellenverfahren sollten diese im NAV erfasst werden, um ein einigermaßen realistisches Bild vom Wert der Aktie zu zeichnen.
Nach Diskussion zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Investoren haben wir uns dafür entschieden, Nachbesserungsrechte mit der Differenz von Abfindungspreis und volumengewichtetem Durschnittskurs der letzten 5 Handelstage in den NAV einzurechnen. Damit wird zum einen die bewusste Entscheidung berücksichtigt, die Aktie nicht über die Börse zu verkaufen (womit uns der angesetzte Wert als zusätzlicher Erlös zugeflossen wäre), zum anderen entspricht dieser Wert dem von der Börse tatsächlich bezahlten Preis für das Nachbesserungsrecht. Durch die Zugrundelegung des Durchschnittskurses werden Zufalls-Effekte ausgeschlossen, die sich durch irrational hohe oder tiefe Kurse unmittelbar vor dem meist nicht konkret vorhersagbaren Zeitpunkt der Einstellung des Börsenhandels ergeben können.
Am Beispiel der HVB erläutert, führt dies auf der Basis des volumengewichteten Durschnittskurses der letzten 5 Handelstage von 41,8878 Euro abzüglich der erhaltenen Abfindung in Höhe von 38,26 Euro zu einem Wert von 3,6278 Euro pro Nachbesserungsrecht. Dies entspricht einer Prämie von 9,5% auf den Abfindungspreis. Angesichts der in Studien ermittelten durchschnittlichen Nachzahlungen in Höhe von ca. 20 bis 30% (zzgl. Zinsen über die Verfahrensdauer) halten wir diese Herangehensweise für sehr konservativ."