Die FranconoRheinMain AG hat sich heute unter Beteiligung der Grainger FRM GmbH mit fünf Aktionären, die gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der FranconoRheinMain AG vom 8. Juli 2008 über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Grainger FRM GmbH geklagt hatten, auf einen Vergleich geeinigt. Die fünf klagenden Aktionäre haben erklärt, die Klagen zurückzunehmen. Die Grainger FRM GmbH hat erklärt, zusätzlich zu der im Abfindungsangebot im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegten Barabfindung in Höhe von 1,79 EUR eine weitere Barabfindung von 0,21 EUR und damit eine Gesamtabfindung von 2,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der FranconoRheinMain AG zu zahlen. Die Einzelheiten des Vergleichs werden gesondert bekannt gemacht.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der FranconoRheinMain AG wirksam.