WKN:
504630
ISIN:
DE0005046304
Straße, Haus-Nr.:
Wittlensweiler Straße 3,
D-72250 Freudenstadt, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 7441 / 531 - 230

Internet: http://www.schlottgruppe.de

IR Ansprechpartner:
Herr Marco Walz
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Aktienrückkauf wird fortgesetzt
Der Vorstand der schlott gruppe AG hat am 9. November 2007 auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. März 2007 beschlossen, bis zu 620.420 Stück Aktien der Gesellschaft zurück zu kaufen. Am 29. Februar 2008 hatte der Vorstand der schlott gruppe AG beschlossen, auf der Grundlage der erneuten Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Februar 2008 den Aktienrückkauf fortzusetzen und bis zum Ende des Geschäftsjahres 2007/2008 am 30. September 2008 unter Anrechnung bis dahin zurück erworbener eigener Aktien bis zu Stück 566.062 Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Heute hat der Vorstand der schlott gruppe AG beschlossen, auf der Grundlage dieser Ermächtigung den Rückkauf eigener Aktien auch nach Ende des Geschäftjahres 2007/08 fortzusetzen. Unter Anrechnung der bis einschließlich 29.09.2008 zurück erworbener eigener Aktien sollen bis zum 9. Januar 2009 noch bis zu 509.054 Aktien der Gesellschaft erworben werden.

Der Rückerwerb soll über die Börse erfolgen; der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Eröffnungskurse (Eröffnungsauktionspreis der schlott-gruppe-Aktie im XETRA-Handel) an den letzten drei Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung 2008 können die zurückgekauften Aktien grundsätzlich wieder veräußert, eingezogen, im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen eingesetzt oder zur Bedienung von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen derzeit nicht bestehen. Weiterhin ist derzeit weder die Wiederveräußerung noch die Einziehung der erworbenen Aktien geplant.

Der Rückkauf soll auch weiter unter Führung der DZ BANK durchgeführt werden; zu diesem Zweck sieht die Gesellschaft eine Verlängerung des Mandatsvertrags mit der DZ BANK vor. Die DZ BANK bleibt in dem Mandatsvertrag verpflichtet, den Rückkauf nur nach Maßgabe der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Februar 2008 durchzuführen, dabei sämtliche Beschränkungen zum Aktienrückkauf nach der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO') einzuhalten, sämtliche andere einschlägigen Bestimmungen zu beachten und den Rückkauf günstigst und Interesse wahrend durchzuführen.

Die Gesellschaft wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 und 4 der oben genannten EG-VO regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.schlottgruppe.de) berichten sowie darüber hinaus die nach der oben genannten EG-VO erforderlichen Informationen gemäß der einschlägigen Bestimmungen veröffentlichen.

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2008 - 12:12
Redakteur: rpu
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