Wie bereits per Ad-hoc Meldung am 17. September 2008 mitgeteilt, besteht bedingungsgemäß keine Ausschüttungsverpflichtung im laufenden Geschäftsjahr 2008. Zur abschließenden Behandlung dieser Angelegenheit hat die Gesamtverwaltung nach eingehender Beratung und Prüfung des Sachverhaltes und seiner rechtlichen Würdigungen heute beschlossen, die Ausschüttungsverpflichtung auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Gesellschaft weist auf die Nachzahlungsbestimmungen für die Folgejahre hin und beabsichtigt darüber hinaus, im Rahmen ihrer Mittelfristplanung Genussrechte aus dem Markt zu erwerben und das Emissionsvolumen danach zu reduzieren.