Das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg hat heute den Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Januar 2007 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Bayer Schering Pharma AG, Berlin, auf die Bayer Schering GmbH, Leverkusen, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 98,98 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bayer Schering Pharma AG auf die Bayer Schering GmbH übergegangen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre verbriefen damit allein den Anspruch auf die oben genannte Barabfindung.
Die Notierung der Bayer Schering Pharma AG wird in Kürze eingestellt.