Erste Instanz ´Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008´ gewonnen
Mehrere Aktionäre hatten u.a. gegen den Hauptversammlungs-Beschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. TRIPLAN hat daraufhin beim LG Frankfurt die Freigabe für die notwendige Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat durch einen noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom heutigen Tage dem Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ: 3-05 O 203/08 ). Ausweislich des Beschlusses des LG Frankfurt liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister vor.