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HAITEC-Vorstand akzeptiert Feststellungen der DPR-Prüfung
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Keine Auswirkung auf Umsatz- und Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr
Der Vorstand der HAITEC AG teilt mit, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) seit April 2006 den Konzernabschluss der HAITEC AG für das Geschäftsjahr 2004/2005 prüft. Dabei hat die DPR eine von der Auffassung der Verwaltung der HAITEC AG und der Konzernabschlussprüfer abweichende Auffassung zur Auslegung einzelner Bilanzierungsregelungen eingenommen. Um in dieser Frage einen zeitaufwändigen und sehr kostenintensiven Prüfungs- und Diskussionsprozess zu vermeiden, hat sich der Vorstand der HAITEC AG entschlossen, sich den Feststellungen der DPR anzuschließen.
Die Feststellungen der DPR betreffen im Wesentlichen die Aufteilung der Wandelschuldverschreibung in Eigen- und Fremdkapital sowie die Bewertung der Aktienoptionen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Die Berechnungen zur Quantifizierung der Auswirkungen dieser beiden Änderungen werden zurzeit durchgeführt. Darüber hinaus wurde beanstandet, dass Kosten der Eigenkapitalbeschaffung in Höhe von 200 TEUR nicht direkt mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Die Korrektur führt zu einer Ergebnisverbesserung vor Steuern um diesen Betrag.
Hinsichtlich der Bewertung eines gewährten Darlehens in Höhe von 439 TEUR bestehen über die Werthaltigkeit unterschiedliche Auffassungen. Nach den Feststellungen der DPR ist in voller Höhe eine Wertberichtigung vorzunehmen. Diese Bewertungsproblematik hat auch Auswirkungen auf den Einzelabschluss der HAITEC AG vom 30. September 2005.
Die Berichtigung der Feststellungen wird im Konzernabschluss nach den IFRS-Vorschriften vorgenommen. Die Korrektur erfolgt nach IAS 8.42 im Rahmen der rückwirkenden Berichtigung des Geschäftsjahres 2004/05 und hat keine Umsatz- und Ergebnisauswirkung für das laufende Geschäftsjahr.