Nach Durchführung der im Juli erfolgten Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft Euro 472.896,00 zugeflossen. Durch den im Geschäftsjahr bis heute entstandenen Verlust ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt Euro 945.792,00 jedoch bereits wieder über die Hälfte verbraucht. Insofern hat sich das auf der letzten Hauptversammlung bereits thematisierte Verlustrisiko realisiert.
Der Vorstand wird deshalb entsprechend § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich die Hauptversammlung einberufen, um seiner Anzeigepflicht zu genügen.