Noch keine endgültige Entscheidung über eine Ausschüttung auf die Genussscheine ISIN DE000A0F52H5
Gemäß den Bedingungen der Genussscheine mit der ISIN DE000A0F52H5 bzw. der Wertpapierkennnummer A0F52H besteht vor dem Hintergrund des Bilanzverlustes der Pongs&Zahn Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2007 keine Ausschüttungsverpflichtung im laufenden Geschäftsjahr 2008. Entsprechende Rechtsgutachten dazu liegen dem Vorstand vor.
Gleichwohl hat die Pongs & Zahn AG noch nicht abschließend darüber befunden, ob dennoch eine freiwillige, ggf. auch nur teilweise, Ausschüttung im Geschäftsjahr 2008 vorgenommen werden soll.
Zur Beratung und abschließenden Behandlung dieser Frage ist für den 27. September 2008 eine Aufsichtsratssitzung der Pongs & Zahn AG einberufen worden. Unverzüglich nach abschließender Beschlussfassung durch dieses Gremium und den Vorstand wird die Gesellschaft den Kapitalmarkt hierüber in einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung informieren.
Für den Fall, dass im Geschäftsjahr 2008 keine Ausschüttung auf die Genussscheine vorgenommen werden sollte, wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der nicht ausgeschüttete Betrag gemäß den Bedingungen der Genussscheine in den folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen ist, soweit kein neuer Bilanzverlust entsteht.