Vor dem Hintergrund der Ende Oktober diesen Jahres auslaufenden Amtszeit des Alleinvorstands der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, Herrn Peter Martin, hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit dem Vorstand mit Wirkung ab dem 5. September 2008 auf eine vorzeitige Freistellung des Vorstands verständigt.
Bis ein geeigneter Nachfolger im Amt des Vorstands zur Verfügung steht, hat der Aufsichtsrat eines seiner Mitglieder, Herrn Erwin Weiß, gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1 AktG vorübergehend - zunächst bis zum 28. Februar 2009 - zum Mitglied des Vorstands bestellt. Herr Weiß war bereits von 1980 bis 2003 als Vorstand der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG tätig und ist entsprechend mit der Gesellschaft und den Aufgaben eines Vorstandes bestens vertraut. Herr Weiß wird seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates während seiner Tätigkeit als Vorstand ruhen lassen.