IR Ansprechpartner:
Frau
Evelyn
Elsholz
[email protected]
+49 (0)40 / 60609 - 3250
Neues Aktienrückkaufprogramm wird gestartet
Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat ein weiteres Aktienrückkaufprogramm beschlossen und macht damit von der erneuten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Hauptversammlung vom 16. Juli 2008 Gebrauch. Im Zeitraum vom 2. September 2008 bis zum Ablauf der Ermächtigung am 31. Dezember 2009 sollen Aktien der Bijou Brigitte AG im Gegenwert von bis zu 10.000.000,00 EUR über die Börse zurückgekauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2008 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den Börsenkurs um nicht mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der letztbezahlten Kurse im Geregelten Markt für die Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main, während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank und gemäß der Verordnung (EG-VO) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Im Zuge des ersten Aktienrückkaufprogramms in dem Zeitraum vom 18. März 2008 bis 5. August 2008 hat Bijou Brigitte insgesamt 127.670 Stückaktien im Wert von circa 10 Mio. EUR zurückgekauft.