Der Vorstand der FJA AG hat am 21.08.2008 auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.6.2008 beschlossen, bis zu 638.680 eigene Aktien der Gesellschaft, das sind knapp 3% des Grundkapitals, an der Börse ab dem 25.08.2008 zu erwerben. Der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Börsenkurse der Aktie an den dem Erwerb vorausgehenden fünf Börsenhandelstagen in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf soll unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch ein beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt werden. Nach vollständigem Rückkauf würde die FJA AG knapp 3% eigene Aktien halten, die sie für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke, insbesondere als Akquisitionswährung einsetzen kann, z. B. für strategische Akquisitionen.