Auf der Grundlage der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand der GAG Immobilien AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen.
In Ausübung der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung sollen bis zu 936.000 Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a) der Satzung ("Vorzugsaktien"), das sind rund 5% des Grundkapitals, über die Börse erworben werden. Der Gegenwert je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Eröffnungskurs an der Börse Düsseldorf am Handelstag um nicht mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 10% unterschreiten und nicht mehr als 27,50 EUR betragen. Das Gesamtvolumen des Rückkaufprogramms beträgt höchstens 25,74 Mio. EUR .
Die zu erwerbenden Vorzugsaktien sollen zunächst in Bestand der GAG Immobilien AG gehalten werden und können ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen oder in Übereinstimmung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung veräußert werden. Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs ist ein Kreditinstitut beauftragt worden, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt der Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der GAG Immobilien AG trifft. Die Dauer des Rückkaufprogramms ist bis zum 28. November 2008 befristet.
Per 31. Juli 2008 hält die GAG Immobilien AG unmittelbar und mittelbar 873.505 eigene Aktien, das sind rund 4,7% des Grundkapitals.