Die von der Hauptversammlung der UBAG Unternehmer Beteiligungen AG in Abwicklung am 11. März 2008 beschlossene Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre auf die VTC Industrieholding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ist heute im Handelsregister eingetragen worden. Die VTC Industrieholding hat sich verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären eine Barabfindung in Höhe von 28,50 EUR zu bezahlen.
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde die Barabfindung um 4,00 EUR je Aktie auf nunmehr 32,50 EUR erhöht. Der vollständige Wortlaut des gerichtlichen Vergleichs wurde am 8. August 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Aktionäre der UBAG brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die Übertragung der Aktien und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den beteiligten Depotbanken veranlasst wird.