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Herr Alexander Buchheim
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Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses
Wie bereits am 04.08.2008 vermeldet, wurde über das Vermögen der LINTEC Information Technologies AG mit amtsgerichtlichem Beschluss vom 29.07.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Leipzig, Az.: 406 IN 1200/08).

Das Amtsgericht Leipzig hat den Eröffnungsbeschluss am 06.08.2008 wie folgt ergänzt: Die Aufforderung zur Anmeldung von Forderungen richtet sich allein an die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO; das heißt allein Insolvenzgläubiger mit nicht nachrangigen Forderungen (§ 38 InsO) sind aufgerufen, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nachrangige Forderungen (§§ 39, 265, 266, 327 InsO) sind nicht anzumelden.

Der Eröffnungsbeschluss und die Ergänzung stehen unter www.lintec.de (Investor Relations, Berichte/Archiv) zum Download bereit.

Veröffentlichungsdatum: 08.08.2008 - 21:54
Redakteur: rpu
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