Angekündigte Zeichnungsverpflichtung im Zusammenhang mit der IKB-Kapitalerhöhung unterzeichnet
Die in der Meldung vom 22. Juli 2008 angekündigte Verpflichtung der KfW gegenüber der IKB Deutsche Industriebank AG, Aktien aus der von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. März 2008 beschlossenen Kapitalerhöhung zu zeichnen, oder die Zeichnung durch einen Dritten sicherzustellen, so dass mit der Zeichnung durch andere Aktionäre insgesamt ein Kapitalerhöhungsbetrag von 1,25 Mrd. EUR für die IKB gewährleistet ist, ist heute von der KfW und der IKB unterzeichnet worden. Diese Zeichnungspflicht der KfW steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Europäische Kommission bis zum 25. Oktober 2008 verbindlich feststellt, dass die Beteiligung der KfW an der Kapitalerhöhung entweder keine Beihilfe darstellt oder als Beihilfe genehmigt wird. Eine Entscheidung der EU-Kommission hierzu wird im Oktober 2008 erwartet.
Die IKB wird den Prospekt vom 25. Juli 2008 für das Bezugsangebot im Wege eines noch zu veröffentlichenden Nachtrags zum Prospekt anpassen. Zu Einzelheiten zu der vorgenannten Verpflichtung der KfW wird auf den Nachtrag zum Prospekt verwiesen. Aktionäre, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags die Ausübung von Bezugsrechten erklärt haben, können diese Erklärung innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen. Diese Widerrufsfrist wird nach Ablauf der Bezugsfrist enden.