Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Juli 2008 wurde der Vorstand der ZUMTOBEL AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, innerhalb von 18 Monaten, gerechnet ab Beschlussfassung, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und § 65 Abs 1a Aktiengesetz, eigene Aktien in einem Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, dies unter Berücksichtigung der bereits erworbenen eigenen Aktien, die die Gesellschaft noch besitzt, zu einem Preis von zumindest EUR 5 und höchsten EUR 50 je Stückaktie zu erwerben, unter Einschluß der Ermächtigung des Vorstandes, die eigenen Aktien einzuziehen, über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Angebots wieder zu verkaufen, wobei der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen ist; soweit Aktien an Teilnehmer des Mitarbeiter- Beteiligungsprogrammes zur Bedienung ausgeübter Optionen angeboten werden, kann die Veräußerung auch auf andere Art erfolgen.