Der Vorstand der Viscom AG hat heute beschlossen, in dem Zeitraum bis zum 31. März 2009 bis zu 902.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10% des Grundkapitals. Die Viscom AG macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2008 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 11. Dezember 2009 eigene Aktien von insgesamt höchstens 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vorhandenen Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Dabei darf der von der Viscom AG gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb nicht mehr als 10% über- bzw. nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Aktienrückkauf erfolgt vorzugsweise zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen verwenden zu können.
Der Rückkauf wird unter Führung der NORD/LB, Hannover durchgeführt, die ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Viscom Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Darüber hinaus wird die NORD/LB verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Insbesondere dürfen pro Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin erworben werden. Die Transaktionen werden nach ihrer Ausführung auf der Internetseite der Viscom AG (www.viscom.de) bekannt gegeben.