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Marlene Constanze
Hartz
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Vollbanklizenz erhalten
Die Baader Wertpapierhandelsbank AG hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubniserweiterung zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1a, 1c und 3 sowie Satz 3 KWG (Anlageberatung, Platzierungsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung sowie Eigengeschäft) und das Betreiben von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2, 5, 8 und 9 KWG (Einlagen-, Kredit-, Depot-, Garantie- und Girogeschäft) erhalten.
Mit Wirkung dieses Bescheids ist die Baader Wertpapierhandelsbank AG gemäß § 32 Abs. 3a KWG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet. Damit sind alle Voraussetzungen für eine Umbenennung der Baader Wertpapierhandelsbank AG in Baader Bank AG, wie sie auf der Hauptversammlung am 26. Juni 2008 beschlossen wurde, geschaffen. Eine entsprechende Eintragung im Handelsregister wurde bereits beantragt. Wie am 13. Mai 2008 angekündigt, ist als weiterer strategischer Schritt beabsichtigt, die Baader Service Bank GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Baader Wertpapierhandelsbank AG mit bestehender Vollbanklizenz, auf die Muttergesellschaft zu verschmelzen.