Barabfindung für Squeeze-Out auf 10,77 EUR je Aktie festgelegt
Die IVG Immobilien AG, Bonn, hat dem Vorstand der IVG Deutschland Immobilien AG heute mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IVG Deutschland Immobilien AG auf die IVG Immobilien AG als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 10,77 EUR je Stückaktie der IVG Deutschland Immobilien AG festgelegt hat.
Die Festlegung der Höhe der Barabfindung erfolgte mit sachverständiger Unterstützung durch Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Düsseldorf. Die Höhe der Barabfindung entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der IVG Deutschland Immobilien AG während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-Out Verlangens durch die Ad-hoc Mitteilung der IVG Deutschland Immobilien AG am 28. Mai 2008. Dieser Börsenkurs liegt über den Unternehmenswerten, die sich je Aktie der IVG Deutschland Immobilien AG auf Basis einer Unternehmensbewertung nach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW Standards ergeben.
Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, überprüft, die das Landgericht Köln als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat.
Der Squeeze-Out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der IVG Deutschland Immobilien AG. Hierüber soll in der ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2008 Beschluss gefasst werden, die fristgerecht einberufen werden wird.