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Hauptversammlung verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf
Die 14. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) vom 3. Juli 2008 hat beschlossen, die durch Beschluss der dreizehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2007 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 18 Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien zu widerrufen.

Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie 1,1 EUR nicht unterschreiten und 110,-- EUR nicht überschreiten darf.

Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft zu verwenden.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand hat somit heute dementsprechend beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Rückkauf eigener Aktien fortzusetzen. AT&S kann damit innerhalb der nächsten 30 Monate im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals rückkaufen. Per 30. Juni 2008 hält AT&S 2.577.412 eigene Aktien; das entspricht 9,95% des Grundkapitals bzw. einem anteiligen Betrag von 2.835.153,20 EUR.

Der Aktienrückkauf wird über Xetra und entsprechend der Durchführungsverordnung (EG) 2273/2003 abgewickelt. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.ats.net (Investoren) berichten.

Weiters wurde in der 14. ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1 (eins) b Aktiengesetz für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 3. Juli 2013 (dritten Juli zweitausenddreizehn), mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung die erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder sonstigen Vermögenswerten oder von Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder sonstigen Vermögenswerten und hierbei - sofern erforderlich - das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

Zudem wurde im Zuge der 14. ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende in der Höhe von EUR 0,34 pro Aktie beschlossen. Ex-Tag ist der 7. Juli 2008, ausbezahlt wird die Dividende am 25. Juli 2008. Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der Veröffentlichungsverordnung erfüllt. Die Ergebnisse des ersten Quartals von AT&S werden am 24. Juli 2008 präsentiert.

Veröffentlichungsdatum: 04.07.2008 - 08:39
Redakteur: rpu
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