Der Vorstand der InTiCa Systems AG hat die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Gegenwert von bis zu 1,0 Mio. Euro beschlossen. Das beschlossene Aktienrückkaufprogramm hat eine Laufzeit vom 02. Juli 2008 bis zum 30. Dezember 2008. Der Beschluss geht auf die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 zurück, mit der die InTiCa Systems AG zum Erwerb eigener Aktien bis zum 28. November 2009 ermächtigt wurde. Die Ermächtigung der Hauptversammlung betrifft höchstens 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung (428.700 Aktien).
Der Rückerwerb der eigenen Aktien wird durch ein von der InTiCa Systems AG beauftragtes deutsches Kreditinstitut im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Dies bedeutet insbesondere, dass die InTiCa Systems AG Aktien nicht zu einem Kurs erwerben wird, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des höchsten unabhängigen Angebots auf dem regulierten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Jedenfalls wird der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 vom Hundert über- oder unterschreiten.
Ferner wird die InTiCa Systems AG an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem regulierten Markt, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben, ohne dies der zuständigen Behörde vorab mitzuteilen und dies in angemessener Weise bekannt zu geben. In keinem Fall wird die InTiCa Systems AG an einem Tag mehr als 50 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes erwerben.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt derzeit zu dem Zweck, diese zur Finanzierung etwaiger Akquisitionen von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zu verwenden. Darüber hinaus behält sich die InTiCa Systems AG vor, die zurückgekauften Aktien auch zu weiteren Zwecken zu verwenden, die im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung stehen.
Der Erwerb erfolgt ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zum jeweils aktuellen Börsenkurs. Alle Rückkäufe werden spätestens sieben Börsenhandelstage nach ihrer Durchführung auf der Website der InTiCa Systems AG (www.intica-systems.de) bekannt gegeben.