Die Europäische Kommission hat wegen des Verdachts kartellrechtswidriger Verhaltensweisen gegen verschiedene Unternehmen im Calciumkarbidsektor ermittelt. Am heutigen Tage hat die Europäische Kommission der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und ihrer Tochter SKW Stahl-Metallurgie GmbH diesbezüglich so genannte Beschwerdepunkte mitgeteilt. Darin erläutert die Kommission den Vorwurf einer kartellrechtswidrigen Verhaltenskoordinierung zwischen mehreren Unternehmen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Calciumcarbidpulver sowie von Magnesiumgranulat.
Die Übersendung der Beschwerdepunkte gehört zu dem üblichen Ablauf in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren und soll dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das Verfahren selbst kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wobei der Ausgang noch offen ist. Der von der Kommission untersuchte Zeitraum erstreckt sich bei SKW Metallurgie auf den Zeitraum von April 2004 bis Januar 2007. Das Umsatzvolumen, das SKW Metallurgie pro Jahr mit den betreffenden Produkten erzielte, betrug ca. 25 Mio. EUR. Dabei geht es ausschließlich um Handelsumsätze in Europa, die zum Segment 'Pulver und Granulate' gehören. SKW Metallurgie hat dieses Geschäft erst im September 2004 als Rechtsnachfolger der damaligen Degussa AG übernommen.
Sollte die Kommission einen Verstoß von Unternehmen des SKW Metallurgie Konzerns gegen Art. 81 EG feststellen, kann sie ein Bußgeld gegen SKW Metallurgie verhängen. SKW Metallurgie hat während der Ermittlungsphase den zuständigen Behörden alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt und bestmöglich kooperiert. Das Unternehmen wird dies auch weiterhin tun.
Vorstand prüft Vorwürfe
SKW Metallurgie hat diesen Sachverhalt seit dem Jahresabschluss 2006 im Geschäftsbericht detailliert dokumentiert. Im Falle neuer Erkenntnisse wird SKW Metallurgie die Öffentlichkeit auch weiterhin umgehend und transparent informieren. SKW Metallurgie wird im nächsten Schritt die in den Beschwerdepunkten genannten Vorwürfe einer genauen rechtlichen Prüfung unterziehen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich Bußgeldverpflichtungen gegen Unternehmen des SKW Metallurgie Konzerns ergeben können, kann SKW Metallurgie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.