Die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG und die General Reinsurance Corporation, Wilmington, Delaware, USA, haben sich am 20. Juni 2008 mit 50 der insgesamt 73 Kläger vor dem Landgericht Köln auf einen Prozessvergleich zur teilweisen Verfahrensbeendigung (Teilprozessvergleich) geeinigt. Gegenstand des Verfahrens sind aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Kläger gegen den in der Hauptversammlung am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Zahlung einer Barabfindung (Squeeze-out).
Die am Teilprozessvergleich beteiligten 50 Kläger haben im Zuge des Teilprozessvergleichs ihre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zurückgenommen. Im Gegenzug ist die General Reinsurance Corporation gegenüber den übrigen Aktionären der Gesellschaft verpflichtet, im Fall des Wirksamwerdens des Squeeze-out zusätzlich zu der bisher angebotenen Barabfindung in Höhe von Euro 148,90 einen weiteren Betrag in Höhe von Euro 16,67 pro übertragener Stückaktie an die übrigen Aktionäre der Gesellschaft zu zahlen. Die Barabfindung beträgt dann insgesamt Euro 165,57 je Stückaktie. Der Squeeze-out wird wirksam nach Rücknahme sämtlicher Klagen aufgrund eines Vergleiches auch mit den übrigen Anfechtungsklägern oder nach erfolgreichem Abschluss des schwebenden Eilverfahrens zur Eintragung des Squeeze-out. Ob eine dieser Voraussetzungen eintreten wird, kann den Angaben zufolge gegenwärtig nicht sicher vorausgesagt werden.