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Barabfindung für Ausschluss der Minderheitsaktionäre festgelegt
Die RHI AG hat der Didier-Werke AG mit Schreiben vom 17. Juni 2008 mitgeteilt, dass sie gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke AG auf 91,11 EUR für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke AG wird im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Didier-Werke AG Beschluss gefasst werden, die am 29. August 2008 stattfinden wird.