Im Hinblick auf die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der DVB Bank AG um bis zu 30 Mio EUR (§ 4 a der Satzung, Genehmigtes Kapital 2006) und die Grundlagenbeschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat der DVB zur Durchführung einer Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital vom 10. April 2008 hat der Vorstand am 11. Juni 2008 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der DVB in Höhe von 101.817.054,66 EUR gegen Bareinlagen um 16.974.890,46 EUR auf 118.791.945,12 EUR durch Ausgabe 664.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt.
Von den 3.982.737 Stückaktien, in die das Grundkapital der DVB eingeteilt ist, hält die Gesellschaft derzeit 1.585 selbst. Aus diesen Aktien steht der DVB kein Bezugsrecht zu. Die entsprechenden Bezugsrechte wachsen vielmehr den anderen Aktionären entsprechend ihrer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft an. Die Zahl der bezugsberechtigten Aktien beträgt daher 3.981.152 Stückaktien (3.982.737 Aktien abzüglich 1.585 eigener Aktien). Auf Basis der bezugsberechtigten Aktien beträgt das Bezugsverhältnis 6 zu 1. Auf Basis des gesamten Grundkapitals beträgt das Bezugsverhältnis rechnerisch 6 zu 0,9996.
Jeder Aktionär ist somit berechtigt, über dieses mittelbare Bezugsrecht für sechs alte Aktien eine neue Aktie - bezogen auf die bezugsberechtigten Aktien - zu beziehen. Die neuen Aktien werden von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main (DZ BANK AG) mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis von 6 zu 1 zum mittelbaren Bezug zu einem noch festzulegenden Bezugspreis in der Zeit vom 24. Juni 2008 bis zum 8. Juli 2008 bei der genannten Bank anzubieten. Der Bezugspreis wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Vorstand der DVB innerhalb einer Preisspanne von 216,00 EUR bis einschließlich 225,00 EUR festgelegt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird für Spitzenbeträge in Höhe von 12.134,75 EUR ausgeschlossen. Damit wird die Abwicklung der Aktienausgabe erleichtert.Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung der Aktienausgabe. Die DZ BANK AG wird angewiesen, die auf den Spitzenbetrag entfallenden Aktien, bestmöglich über die Börse, mindestens aber zum Bezugspreis, zu verwerten.
Die Zeichnung durch die DZ BANK AG ist unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 20. Juni 2008 im Handelsregister eingetragen ist. Voraussichtlich ab Mitte Juli 2008 wird dann der Börsenhandel für die neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 11. Juni 2008 zugestimmt.
Veröffentlichungsdatum:
11.06.2008
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16:16
Redakteur:
rpu