Landgericht Düsseldorf gibt Freigabeantrag auf Eintragung des Squeeze-outs statt
Das Landgericht Düsseldorf hat heute dem Antrag der DIS AG auf Freigabe der Handelsregistereintragung des am 20. Dezember 2007 von der Hauptversammlung beschlossenen Squeeze-outs stattgegeben. Das Landgericht hat in seinem Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist, die Auffassung der DIS AG bestätigt, dass die gegen den Squeeze-out-Beschluss erhobenen Anfechtungsklagen offensichtlich unbegründet sind. Darüber hinaus hat das Gericht das überwiegende Eintragungsinteresse der DIS AG hervorgehoben.